Maßgebend für die Einhaltung vorstehender Termine ist der Tag des Eingangs Ihrer Rücktrittserklärung bei Ihrer Buchungsstelle/ Reisebüro, in dem Sie unsere Reise gebucht haben, oder bei Anton Götten GmbH, Faktoreistraße 1, 66111 Saarbrücken; der Abreisetag wird bei der Fristberechnung nicht mitberechnet. Sie sind berechtigt, den Nachweis zu führen, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer als die Pauschale ent- standen ist. 3. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung statt der vorgenannten Pauschale auch den vollen Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und ander weitiger Verwendun- gen der Reiseleistungen verlangen. 4. Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss für einen Ter- min, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reise- ausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reise termins, des Reiseziels, des Ortes des Reise antritts, der Unterkunft oder Beförderungsart vor genommen (Um buchung), machen wir fol- gendes Umbuchungsentgelt pro Person geltend: a. Bei Flugpauschalreisen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt € 25,–. b. Bei Schiffsreisen bis zum 51. Tag vor Reiseantritt mindestens € 100,–. c. Bei Busreisen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt € 15,–. d. Bei Ferienwohnungen bis zum 45. Tag vor Reiseantritt € 30,– (pro Objekt). e. Bei Änderungen des Zustiegsortes wird eine Umbuchungsge- bühr von € 8,– pro Buchung erhoben. Eine Änderung des Zustiegsortes muss der Reiseteilnehmer spätestens bis zum 3. Tag vor Reiseantritt bei uns geltend machen. Schriftform wird empfohlen. Spätere Umbuchungen können, sofern ihre Durchführung uns überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reise vertrag nach Maßgabe dieser allgemeinen Reisebe dingungen und gleich- zeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Ihr Recht, einen Ersatzreisenden zu stellen, der dann statt Ihrer in die Rechte und Pflichten in den Reisevertrag eintritt, wi d hierdurch nicht berührt. J. Haftung von ANTON GÖTTEN REISEN 1. Unsere Haftung für die reisevertraglich vereinbarten Leis tungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Flug- pauschalreise Seereisen außer MSC-Kreuz- fahrten Fluss- kreuzfahrten Bus- und PKW- Reisen Ferien- wohnungen PKW pro Objekt Entschädigung bei Rücktritt pro Person bis 91. Tag vor Reiseantritt Ab 90. bis 45. Tag vor Reiseantritt Ab 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt Ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt Ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt Ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt Ab 7. bis 1 Tag vor Reiseantritt Ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 20 % 20 % 20 % 25 % 55 % 65 % 85 % 90 % 15 % 20 % 40 % 60 % 60 % 80 % 90 % 95 % € 25,– 20 % 40 % 60 % 60 % 80 % 90 % 95 % € 15,– 10 % 10 % 20 % 30 % 40 % 60 % 80 % € 15,– 10 % 25 % 50 % 50 % 50 % 60 % 80 % Bei Stornierung einer Tagesfahrt: bis 7 Tage vor Reiseantritt € 5,–; ab dem 6. Tag 50 %; bei Nichterscheinen am Ab reisetag 100 % des Reisepreises abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen. Gebuchte Eintrittskarten werden jederzeit voll berechnet. 2. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körper- schäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis be schränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leis tungsträger verant- wortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließen- de gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkom- men be ruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten. 3. Für Schadensersatzansprüche des Kunden aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung, die nicht auf Vor- satz oder grober Fahrlässigkeit beruht und keine Körperschäden betrifft, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von € 4.090,34 vereinbart. Liegt der Reisepreis über € 1.363,10, ist diese Haftung auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt. 4. Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmun- gen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der nur für Flüge nach USA und Kanada gelten- den Montrealer Vereinbarungen. 5. Wir empfehlen für mitgeführte wertvolle Gegenstände in jedem Fall den Abschluss einer Reisegepäckversicherung, insbesonde- re, wenn der Wert dieser Gegenstände den dreifachen Reisepreis übersteigt. K. Gewährleistung und Obliegenheiten des Reisenden 1. Sollten wir die Reise nicht vertragsgemäß erbringen, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Ver- trages und des Schadensersatzes gem. §§ 651 c BGB bis 651 f BGB, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, uns einen aufge- tretenen Mangel während der Reise anzuzeigen. 2. Sie können bei einem Reisemangel nur unter der Vorausset- zung selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein in der Person des Reiseteilnehmers liegendes Interesse geboten ist. 3. Eine Mängelanzeige nimmt unsere örtliche Reiseleitung ent- gegen. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich direkt an uns: Anton Götten GmbH, Fakto- reistraße 1, 66111 Saarbrücken, Telefon 0681 3032-00, Fax 0681 3032-217, E-Mail info@goetten.de. 4. Gewährleistungsansprüche müssen Sie gem. § 651 g BGB innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende gegenüber dem Veranstalter, Anton Götten GmbH, Faktoreistra- ße 1, 66111 Saarbrücken, geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Ver- schulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. 5. Sämtliche Ansprüche, insbesondere Gewährleistungsansprü- che, die Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung und Durch- führung der Reise gegen uns zustehen, verjähren in einem Jahr nach dem vertraglichen Reiseende. L. Flugplanänderungen Kurzfristige Flugverschiebungen sind im internationalen Flugver- kehr nicht auszuschließen. Wir behalten uns deshalb die kurz- fristige Flugverlegung Ihres Hin- oder Rückfluges vor, soweit sie Ihnen und den übrigen Reiseteilnehmern zumutbar ist. Der An- und Abreisetag kann deshalb nicht als Erholungstag angesehen werden. M. Sicherstellung des Reisepreises bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs 1. Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Kon- kurses des Reiseveranstalters sichergestellt, dass Ihnen erstattet werden: – der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen wegen Zah- lungsunfähigkeit oder Konkurs ausfallen und – notwendige Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rück- reise. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit bzw. des Konkurses des Reise- veranstalters steht Ihnen bei Vorlage des von uns übergebenen Sicherungsscheines ein unmittelbarer An spruch gegen den im Sicherungsschein genau bezeichneten Sicherungsgeber zu. 2. Der unter 1. bezeichnete Sicherungsschein wird Ihnen spätes- tens bei Anzahlung oder, sofern eine Anzahlung nicht erfolgt ist, bei Zahlung des Gesamtpreises übergeben. 3. Wir weisen unverbindlich auf § 5 Konsulargesetz hin, wonach deutschen Staatsbürgern im Notfall ein Anspruch auf Hilfe zu- steht. N. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 1. Wir oder unsere Reisebüros in unserem Auftrag werden Sie vor Vertragsschluss unterrichten über notwendige Pass- und Visumerfordernisse für deutsche Staatsangehörige einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesund- heitspolizeiliche Formali täten. Für die Beschaffung der Reisedo- kumente sind grundsätzlich Sie alleine verantwortlich. Sofern Sie nicht deutscher Staatsangehöriger sein sollten, bitten wir Sie, sich rechtzeitig vor Reisebeginn bei dem für Sie zuständi- gen Konsulat oder der für Sie zuständigen Botschaft über die geltenden Einreisebestimmungen in Ihr Reiseland zu informieren. 2. Sollten trotz der Ihnen erteilten Informationen Einreisevor- schriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, so dass Sie deshalb die Reise nicht antreten können, sind wir berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktritts kosten zu be- lasten. O. Allgemeine Bedingungen 1. Alle Angaben in diesem Katalog über Leistungen, Pro- gramme, Termine, Abflugzeiten, Preise, Reisebedingungen und Wechselkurse entsprechen dem Stand der Druck legung, August 2016. 2. Die Angaben sind vorbehaltlich gesetzlicher oder behörd licher Genehmigungen veröffentlicht. 3. Die Ungültigkeit eines Teils dieser allgemeinen Reisebedingun- gen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 4. Datenschutz: Wir erheben personenbezogene Daten zur Abwicklung der von Ihnen ausgewählten Angebote und Dienste. Dies ist insbesonde- re der Fall bei der Buchung einer durch uns vermittelten Reise, aber auch beim Ausfüllen eines Formulars, dem Übermitteln von E-Mails oder bei der Nutzung unserer Online-Dienste. Sofern wir personenbezogene Daten im Zusammenhang mit einer Reisebu- chung erheben, so nutzen wir diese zur Abwicklung der damit verbundenen Leistungen und geben diese an unsere von Ihnen ausgewählten Vertragspartner zu diesem Zwecke weiter. Bei einer Reisebuchung werden auch die personenbezogenen Daten Ihrer Mitreisenden erhoben. Bitte tragen Sie daher Sorge dafür, dass Ihnen hierzu das Einverständnis dieser Mitreisenden vorliegt. P. Anwendbares Recht, Gerichtsstand 1. Die Rechtsbeziehungen zwischen ANTON GÖTTEN REISEN und dem Reiseteilnehmer richten sich nach dem Recht der Bun- desrepublik Deutschland. 2. Gerichtsstand für Vollkaufleute oder Personen, die keinen allge- meinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent- halt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhn- licher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist unser Firmensitz in Saarbrücken. Reiseversicherung: Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reise- preise keine Reiserücktritts-Versicherung (RRV) bzw. Reiseab- bruch-Versicherung enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entste- hen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktritts- Versicherung (RRV) bzw. Reiseabbruch-Versicherung. Hinweise: Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, gegebe- nenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reise- medizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizini- schen Informationsdiens ten oder der Bundeszentrale für gesund- heitliche Aufklärung wird verwiesen. Rabatte und Sonderangebote, wie z.B. Frühbucherbonus und Jubiläumsrabatt, sind nicht kombinierbar. Wir garantieren Ihnen jedoch den am Buchungstag für Ihre Buchung günstigsten Rei- sepreis; nach Rücksprache mit uns (Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0681 3032-120) berücksichtigen wir auch das jeweils günstigste Sonderangebot am Buchungstag. Immer mehr Städte und Gemeinden im In- und Ausland erheben Kur- bzw. Ortstaxen und/oder Bettensteuern. Diese Gebühren sind vom Kunden direkt vor Ort zu zahlen. MSC-Kreuz- fahrten 30 % 35 % 35 % 50 % 70 % 90 % 90 % 95 % Reiseveranstalter: Anton Götten GmbH Faktoreistraße 1, 66111 Saarbrücken Telefon 0681 3032-00 Fax 0681 3032-217 E-Mail info@goetten.de Internet www.goetten.de Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr Samstag von 10.00 bis 14.00 Uhr 123 REisebedingungen Fluss+See2017_122+123.indd 17 26.08.16 15:22 reistraße 1, 66111 Saarbrücken, Telefon 06813032-00, Fax 06813032-217, E-Mail info@goetten.de. Telefonnummer 06813032-120) berücksichtigen wir auch das Telefon 06813032-00 Fax 06813032-217 Fluss+See2017_122+123.indd 1726.08.1615:22