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Anton Götten Reisen - Fluss- und Seekreuzfahrten 2017

Lieber Reisegast! Veranstalter der in diesem Katalog angebotenen Reisen ist die Fa. Anton Götten GmbH, Faktoreistraße 1, 66111 Saar- brücken, Telefon 0681 3032-00, Fax 0681 3032-217, E-Mail info@goetten.de. (Im Folgenden „ANTON GÖTTEN REISEN“ genannt.) Die nachstehenden Reisebedingungen ergänzen die Bestimmun- gen des gesetzlichen Reisevertragsrechts und sie gelten für alle Rechtsbeziehungen und Reiseverträge zwischen Ihnen als Reise- teilnehmer und uns als Reise­ veranstalter. Unsere Reisebedingungen sind Grundlage der Reise­ verträge betreffend Pauschal- bzw. sonstige Reisen, die wir in unseren jeweils gültigen Katalogen, Prospekten, Flug- und Urlaubs- reiseprogrammen, Internetangeboten sowie Sonderprogrammen, die in diesem Katalog nicht enthalten sind, anbieten. A. Abschluss des Reisevertrages 1. Der Reisevertrag soll schriftlich mit unseren Formularen (Rei- seanmeldung und Reisebestätigung) abgeschlossen werden, sofern der Vertragsschluss nicht online erfolgt. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie ANTON GÖTTEN REISEN den Abschluss eines Reisevertrages gemäß unseren Kata­ logen, Prospekten, Online-Angeboten etc. verbindlich an. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Vor Vertragsabschluss übermitteln wir Ihnen unsere vollständigen allgemeinen Reisebedingungen, die Bestandteil unserer Katalo- ge, Prospekte, Sonderprogramme und Internetangebote sind und die in den Reisebüros für Sie bereitliegen. 2. Die Reiseanmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine aus- drückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang unserer Annah- meerklärung (bei Online-Buchungen per E-Mail) bei Ihnen oder dem Anmelder zustande. Die vollständige Reisebestätigung bedarf der Schriftform. Sie wird Ihnen bei Vertragsabschluss aus- gehändigt oder geht Ihnen (bei Online-Buchungen regelmäßig) unverzüglich nach Vertragsschluss per Post zu. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristi- ge Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn handelt. In diesem Fall weisen wir jedoch auf die Obliegenheiten zu Mängel- anzeige und Fristsetzung vor einer Kündigung des Reisevertra- ges nach den §§ 651 c ff. BGB hin. 4. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von ANTON GÖTTEN REISEN vor, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebun- den halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Zahlung des Reisepreises) annehmen können. B. Zahlung des Reisepreises – Sicherungsschein 1. Bei Vertragsschluss sind 20 % des Reisepreises pro Reise- teilnehmer gegen Aushändigung des Sicherungsscheines als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen. Wir übergeben Ihnen den Sicherungsschein gemäß Allgemeine Reisebedingungen § 651 k BGB spätestens bei Anzahlung bzw. bei Zahlung des gesamten Reisepreises, falls eine Anzahlung nicht erfolgt ist. 2. Kommt innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn ein Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande, so sind Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen einschließlich des Sicherungs- scheines im Sinne des § 651 k BGB verpflichtet. 3. Wir sind zur Aushändigung eines Sicherungsscheines gem. § 651 k BGB nicht verpflichtet, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Rei- sepreis € 75,– nicht übersteigt. 4. Maßgebend für die Kinderermäßigung ist das Alter bei Reise- antritt, welches bei der Buchung anzugeben ist. (Beispiel: Die Ermäßigung von 2 – 12 Jahren laut Katalog betrifft Kinder im Alter zwischen dem 2. und dem 13. Geburtstag.) Weitergehende Ermäßigungen als die im Katalog, Prospekt, Son- derprogrammen und Internetangeboten angegebenen werden nicht gewährt. C.  ANTON GÖTTEN REISEN-Leistungen 1. Unsere vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungs­ beschreibung und den allgemeinen Hinweisen in unse- ren Katalogen/Prospekten bzw. Sonderprogramm- und Internet- An­ ge­ boten und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Ver­ ein­ barungen), die den Umfang der vertraglichen Leis­­ tungen verändern­ , bedür- fen zur Wirksamkeit unserer schrift­ lichen Bestätigung. Hiervon abweichende Beschreibungen in Orts- und Hotelpros­ pekten, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind, sind für uns nicht verbindlich. Kosten für Stadtführer sowie Eintrittsgelder für Besichtigungen und Gebühren für Bergbahnen, Sessellifte, Bootsfahrten etc. sind Fremdleistungen, die nicht im Reisepreis enthalten, sondern vor Ort bzw. beim Reiseleiter direkt zu entrichten sind. 2. Die voraussichtlichen Abreise-, Abflugs- und Ankunftszeiten, Orte von Zwischenstationen und die dort zu erreichenden Anschlussverbindungen werden Ihnen in der schriftlichen Reise- bestätigung mitgeteilt, die diesbezüglichen genauen Informatio- nen vor Beginn der Reise mit den Reiseunterlagen. 3. Soweit ANTON GÖTTEN REISEN in seinen Katalogen, Pros- pekten, Sonderprogrammen und Internetangeboten Programme/ Leistungen fremder Veranstalter anbietet und ausdrücklich hierauf hinweist, handeln ANTON GÖTTEN­ REISEN und seine Beauf- tragten als Vermittler eines Vertragsab­ schlusses mit diesen Ver- anstaltern. ANTON GÖTTEN REISEN haftet deshalb nicht selbst für diese Fremdleistungen. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unterneh- mens, die dem Reiseteilnehmer zur Verfügung gestellt werden. 4. ANTON GÖTTEN REISEN bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht in unseren Katalogen, Prospekten, Sonderprogrammen und Internetangeboten ausgeschrieben sind, zum Beispiel Einzelzimmer mit Meerblick, Bad, Balkon etc., nach Möglichkeit zu entsprechen. Reisebüros/Buchungsstellen sind Vermittler unserer Reisen und daher nicht berechtigt, ohne unsere schrift­ liche Bestätigung über unsere Kataloge, Prospekte, Sonderprogramme und Internetangebote hinaus Sonderleistun- gen zu vereinbaren, es sei denn, sie sind hierzu von uns aus- drücklich ermächtigt. D. Höhere Gewalt Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. Krieg, innere Unruhen, Natur­ katas­ trophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kön- nen sowohl ANTON GÖTTEN REISEN als auch der Reiseteilneh- mer den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt (§ 651 j BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus § 651 j II BGB. Wir werden in diesem Falle den gezahlten Reisepreis erstatten, können jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleis- tungen eine angemessene Entschädigung verlangen. ANTON GÖTTEN REISEN ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzube- fördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehr­ kosten dem Reiseteilnehmer zur Last. E. Preisänderungen (gemäß § 651 a III und IV BGB ) 1. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder im Fall einer Änderung der für die Reise geltenden Wechsel- kurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kön- nen wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs- kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde- rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. 2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so können wir den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufsetzen. 3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht wer- den, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. 4. Die Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertrags- schluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertrags- schluss noch nicht eingetreten waren und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. 5. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich über diese Änderung zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor dem Reiseantritt sind unwirksam. 6. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % des Reisepreises sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Sie sind verpflichtet, die vorgenannten Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform. F. Leistungsänderungen 1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des zwischen Ihnen und uns zustan- de gekommenen Reisevertrages, die eventuell nach Vertragsab- schluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wir verpflichten uns, Sie von derartigen Abweichungen und Änderungen unverzüglich zu unterrichten. 2. Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Rei- seleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn ANTON GÖTTEN REISEN in der Lage ist, eine solche Reise aus dem eigenen Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt unserer Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform. G. Rücktritt und Kündigung durch ANTON GÖTTEN REISEN Wir sind berechtigt, in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurückzutreten oder den Reisevertrag zu kündigen: 1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchfüh- rung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstal- ters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße ver- tragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Müssen wir in einem solchen Falle kündigen, so behalten wir den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises; wir müssen uns jedoch den Wert der er­ sparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträ- gern erstatteten Beträge. 2. Bis 14 Tage vor Reiseantritt, wenn die im Katalog, Prospekt, Sonderprogramm und Internet- angebot genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. In diesem Falle sind wir verpflichtet, dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis 2 Wochen vor Reiseantritt, die Rücktritts­ erklärung zugehen zu lassen. 3. Bis 1 Tag vor Reiseantritt bei Tagesfahrten in Skigebiete. 4. Bei einer Kündigung gemäß Ziffern 2. oder 3. erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. H. Ersatzreisende 1. Die Reiseteilnehmer können sich bis zum Reisebeginn durch Dritte ersetzen lassen, sofern diese den besonderen Reiseerfor- dernissen genügen und ihrer Teilnahme nicht gesetzliche Vor- schriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 2. Der Reiseteilnehmer und der Dritte haften ANTON GÖTTEN­ REISEN als Gesamtschuldner für den Reisepreis. I. Rücktritt und Umbuchung des Reiseteilnehmers 1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurück- treten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 2. Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalierte Ent- schädigung verlangen, die sich nach folgenden Prozent­ sätzen pro Reiseteilnehmer vom Reisepreis berechnet: Siehe Tabelle auf der folgenden Seite! 122 Reisebedingungen Fluss+See2017_122+123.indd 16 26.08.16 15:22 brücken, Telefon 06813032-00, Fax 06813032-217, Fluss+See2017_122+123.indd 1626.08.1615:22

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